Besitzen Sie ein Eigenheim in der Schweiz, aber kein weiteres Vermögen? Sie stehen vor der Frage, ob Sie Ihr Zuhause verkaufen müssen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben. Die gute Nachricht ist, dass dies in der Regel nicht erforderlich ist.
Das Schweizer Sozialsystem bietet Schutz für Wohneigentümer: Durch erhöhte Vermögensfreibeträge seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung bleibt das selbstbewohnte Eigenheim oft unangetastet. Ihr Zuhause muss nicht verkauft werden, um finanzielle Hilfe in Form von Ergänzungsleistungen zu erhalten, solange der Wert des Hauses und Ihr restliches Vermögen innerhalb der kantonal festgelegten Freibeträge liegen.
Dieser Schutz dient dazu, Ihre Lebensqualität und Unabhängigkeit im Alter zu bewahren. Ergänzungsleistungen werden so berechnet, dass sie ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, ohne dass Sie Ihr langjähriges Zuhause aufgeben müssen. Wenn Sie jedoch Bedenken haben oder unsicher sind, wie die Regelungen genau aussehen, ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht, ohne Ihr geliebtes Eigenheim aufs Spiel zu setzen.
Wenn Sie als Eigentümer eines Eigenheims in ein Altersheim umziehen müssen, wird in der Schweiz üblicherweise der Eigenmietwert des Hauses zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet. Dies kann dazu führen, dass Ihr Einkommen – auf dem Papier – steigt und sich somit der Betrag der Ergänzungsleistungen verringern könnte.
Falls Sie nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Eigenheim zu wohnen und dieses nicht vermietet ist, könnten die Kosten für das Altersheim die Ergänzungsleistungen übersteigen. In einem solchen Fall wäre eine Prüfung durch die zuständige Behörde notwendig, um zu klären, ob und inwieweit das Eigenheim als Vermögenswert angerechnet wird und ob ein Verkauf oder eine Vermietung des Hauses erforderlich ist, um die zusätzlichen Kosten zu decken. Ein Verkauf des Eigenheims wäre in der Regel die letzte Option, falls keine anderen Mittel zur Deckung der Pflegekosten zur Verfügung stehen.
One thought on “Ergänzungsleistungen und Wohneigentum – Muss das Eigenheim verkauft werden? ”
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